MAKLERRENTE

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen zur Maklerrente

Deine Bestandscourtagen sollte mindestens zu 30 % aus Sach- und Kfz-Versicherungsverträgen bestehen. Bestände, die fast ausschließlich aus Kranken- und/oder Lebensversicherungen bestehen, können übernommen werden. Das ist aber unattraktiv für Dich, da wir die Zahlung in solchen Fällen bis zu 5 Jahre einfrieren, um uns vor zu hohen Stornorisiken zu schützen. Kein Unternehmen kann 90 % Zahlung sicherstellen, wenn die Stornorisiken zu groß werden.

WIFIX behält sich grundsätzlich vor, Übernahmen abzulehnen. Dies ist etwa möglich, wenn ein Bestand eine zu hohe Schadensquote hat oder aus hochspezialisierten Gewerbeverträgen besteht, für den weder eine automatisierte Betreuung noch der Einsatz unseres Maklernetzwerks eine ausreichende Betreuung sicherstellen kann. Die Qualität muss für den Kunden sichergestellt sein.

Informiere Dich auf unserer Webseite über unser Drei Modelle und entscheide Dich, welches am besten zu Dir und Diener Planung passt. Selbstverständlich kannst Du uns auch einfach direkt kontaktieren – wir melden uns schnellstmöglich bei Dir und klären alle Fragen.

Kontakt aufnehmen

Beim Standardvorgehen begleiten wir Dich gerne kostenlos in Deinen Ruhestand und verzichten zudem auf die Berechnung einer Kostenpauschale für die von uns bereitgestellte Technik.

Die Maklerrente ist das Ruhestandsangebot der WIFIX AG aus Rheinstetten. Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und wurden als 100%ige Tochter der WIFO GmbH, die zu den größten Maklerpools Deutschlands zählt, gegründet. Wir verfügen über eine ausgezeichnete Bonität und sind Dein fairer und verlässlicher Partner auf dem Weg in Deinen Ruhestand. Du möchst mehr über uns erfahren? Besuche unsere Webseite!

WIFIX kennenlernen

Damit Du Deine Bestandscourtagen in die Maklerrente umwandeln kannst, sind drei Dinge notwendig:

  1. Lass Deine Kundendaten in unser System importieren. (Schritt entfällt für Bestände, die bereits über WIFO in der AMEISE verwaltet werden)
    Du erhältst Unterstützung in persönlicher und technischer Hinsicht, damit Du die notwendigen Daten beschaffen und direkt in das System von WIFIX importieren kannst.
  2. Informiere Deine Kunden.
    Wir stellen Dir gerne Mustertexte bereit und stimmen mit Dir Dein Kundenanschreiben ab, welches die gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzrechte Deiner Kunden sichert und die Übergabebereitschaft Deiner Kunden optimal unterstützt. Wir unterstützen Dich hier auch beim Versand der Kundenanschreiben nach Code of Conduct.
  3. Veranlasse die Bestandsübertragung auf WIFIX
    Als letzten Schritt überträgst Du Deinen Bestand auf WIFIX. Die notwendigen Vordrucke und Formulare bereiten wir für Dich vor und stellen sie Dir zur Verfügung.

Bei allen nötigen Schritten wirst Du immer persönlich von uns betreut.

Wir unterscheiden zwischen der „Passiven Rente“ und der „Aktiven Rente“:

Bei der Aktiven Rente erhältst Du von Anfang an 70 % der von Dir übernommenen Courtage als Maklerrente. Du kannst einen Bezugsberechtigten benennen. Das kann jede natürliche Person sein, also Dein Lebenspartner, Dein Nachkommen, ein Geschäftspartner oder ein Bekannter. Stirbst Du, erhält die von Dir benannte bezugsberechtigte Person Deine Maklerrente anstelle von Dir für maximal 30 Jahre Gesamtzahldauer weiter, längstens jedoch bis zu deren Tod. Dein Bestand wird persönlich und KI-basiert aktiv betreut, wodurch eine Bestandssteigerung wahrscheinlich ist. Du partizipierst am Neugeschäft.

Bei der Passiven Rente erhältst Du 90 % Deiner Bestandscourtage als Maklerrente. Du erhältst die Zahlung lebenslang; im Fall Deines Todes ebenfalls für maximal 30 Jahre eine von Dir benannte Person. Dein Bestand wird KI-unterstützt passiv betreut, wodurch ein Bestandsabrieb - im Gegensatz zum aktiven Rentenmodell - eher wahrscheinlich ist. Du partizipierst nicht am Neugeschäft.

Wir verdienen in der Tat Geld mit den von Dir übertragenen Beständen. Dafür gibt es drei Gründe:

  1. Deine bisherigen Courtagesätze sind nicht zwingend gleichzusetzen mit denen der WIFIX. Durch unsere starke Einkaufsgemeinschaft und unsere Zugehörigkeit zur WIFO-Gruppe, erhalten wir häufig bessere Konditionen/höhere Courtagen. Somit kann man es einfach und transparent auf den Punkt bringen: 70 % bzw. 90 % von Dir sind nicht gleich 70 % oder 90 % von WIFIX.
  2. Es entstehen WIFIX durch die Maklerrente kaum Kosten, denn die Kunden werden im Wesentlichen durch modernste, digitale Technik betreut. Die entstehenden geringen Kosten dieses Technikansatzes tragen wir für Dich, wenn Du unser Angebot nutzen möchtest (siehe auch „Welche Kosten fallen für mich an?“).
  3. Du erhältst nur bis zu 90 % Courtage für erfolgreich übertragene, courtagepflichtige Verträge. Das heißt, Du übernimmst als Kaufmann die Verantwortung für eine gewissenhafte Übertragung und hast ein Interesse daran, dass die Übertragung möglichst vollständig und reibungslos gewährleistet wird. Diese Mitverantwortung halten wir für fair – zumal Du so Kosten und Risiken aufseiten von WIFIX reduzierst.

Berechnungen der Maklerrente und Haftung

Kurz gesagt ja: Bei der Passiven Rente partizipierst du durch den aus der Dynamik resultierenden höheren Jahresbeitrag im Form der darauf zu entrichtenden Bestandspflegecourtage. Bei der Aktiven Rente profitierst du darüber hinaus auch an der Abschlusscourtage der Dynamik.

Stimmt, Du bekommst mit der WIFIX Maklerrente sehr hohe Courtage-Beträge. Und nicht nur das: Wenn Du Dein Gewerbe abmeldest, sparst Du noch die Beiträge für die Vermögensschadenshaftpflicht, IHK Beiträge, Bürokosten, etwaige Personalkosten usw. Das bedeutet, Du hast am Ende wahrscheinlich mehr übrig als vorher.

Die bleibt vollständig Dir zugeordnet. Ob ein Versicherer die Stornoreserve an Dich direkt auszahlt oder zunächst an WIFIX überträgt, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab. WIFIX leitet empfangene Stornoreserven weiter, soweit keine Stornohaftung mehr besteht.

Die Auszahlungen finden einmal monatlich statt. Die Höhe bemisst sich an den für Deinen Bestand tatsächlich zugeflossenen und abgerechneten Courtagen.

Dein Stornorisiko wird von uns gedeckelt. Da wir Dir Deine Courtage-Einnahmen als Maklerrente weiterzahlen, verrechnen wir auch Rückbelastungen für Stornocourtagen weiterhin mit Deinen Zahlungen aus der Maklerrente und etwaigen mitübertragenen Stornoreserven. Übersteigen die Stornocourtagen jedoch Deine Ansprüche aus der Maklerrente und Stornoreserve, wirst Du damit nicht belastet. Diese werden ausschließlich gegen zukünftige Zahlungen verrechnet. Aktive Rückzahlungen brauchst Du fortan nicht mehr zu fürchten. Stornorückzahlungen bedrohen nicht Deinen Ruhestand.

Du erhältst je nach dem von Dir gewählten Modell bis zu 90 % der Bestandscourtagen. Du profitierst auch von Beitragssteigerungen, Versicherungssummen-Anpassungen und Riestertreppen.

Wichtig: Du erhältst nur Vergütungen für Verträge, die tatsächlich courtagepflichtig auf WIFIX übertragen werden können.

Die Maklerrente von WIFIX ist keine Rente im Sinne einer gesicherten Altersversorgung. Der Begriff beschreibt eine regelmäßige Zahlung während Deines Ruhestands. Die Höhe dieser Maklerrente wird beeinflusst durch Kundenabrieb, aber auch durch Erhöhung von Beiträgen.

Absicherung von Hinterbliebenen

Ja, durch unseren Optionsvertrag kannst du Deine Hinterbliebenen bereits heute absichern.

Den meisten Maklern ist es wichtig, dass ihre Courtage und somit sie selbst und ihre Familie für den Notfall abgesichert sind. Das lösen wir durch folgende Vorgehensweise: Du wirst aktiver Maklerpartner bei WIFO. Durch die Partnerschaft stehen Dir sofort alle technischen Hilfsmittel zur Verfügung, um die Übertragungen der Bestände so einfach und automatisiert wie möglich zu gestalten. Sollte Dir auf dem Weg zur Maklerrente etwas Unvorhergesehenes passieren, greifen alle Sicherheitsmechanismen unseres Optionsvertrages automatisch, Deine Courtage wird in die Maklerrente umgewandelt und an Dich oder eine bezugsberechtigte Person weiter ausbezahlt. So kannst Du Deinen Ruhestand mit maximaler Sicherheit vorbereiten.

Zukünftige Kundenbetreuung

Im Rahmen unserer verschiedenen Modelle finden wir hierfür sicherlich eine rechtskonforme Lösung. Aufgrund der Komplexität dieser Frage empfehlen wir dies in einem persönlichen Gespräch mit unseren Experten zu erläutern.

Es steht ein Netzwerk von hochqualifizierten Maklern im Hintergrund für persönliche Beratungsgespräche bereit. Nicht irgendwelche Makler, sondern die Maklerpartner von WIFIX. Erfahrene Kollegen von Dir. Die regional verfügbaren Ansprechpartner sind für die Bearbeitung der Kundenanfragen akkreditiert und gewährleisten ein hohes fachliches Niveau. Gleichzeitig haben sie sich vertraglich verpflichtet, keine bestehenden Verträge aus Deinem Altbestand zu entfernen, um Dir so lange wie möglich Deine Einkünfte zu sichern. Die Kollegen profitieren hingegen an echten Neuverkäufen und Empfehlungen Deiner Kunden. Eine faire und transparente Lösung für alle Beteiligten.

Dies funktioniert durch unseren Technologie-Ansatz mit digitalen Kundenbetreuungslösungen. Verträge können damit vollautomatisiert aktuell gehalten, Dokumente revisionssicher archiviert und nahezu sämtliche Geschäftsvorfälle automatisiert abgearbeitet werden. Durch modernste Services erhalten Deine Kunden die Möglichkeit, ihren Vertragsbestand nach Herzenslust zu managen, wobei sie ein KI-Algorithmus dabei professionell unterstützt.

Maklerrente in der Praxis

Ja, das ist möglich. Nenne uns einfach den Namen der natürlichen Person, die die WIFIX Maklerrente erhalten soll. Auch in diesem Fall ist die Wahl möglich zwischen der Passiven und Aktiven Rente (siehe dazu mehr unter „Wo liegen die Unterschiede in den Maklerrenten Modellen?“).

Zu steuerlichen Auswirkungen unterstützt Dich Dein Steuerberater.

Ja, auch das ist grundsätzlich möglich. Da hierzu jedoch generell detailliertere Prüfungsverfahren inkl. einer „Due Dilligence“ von Nöten ist, empfiehlt sich hierzu ein persönliches Gespräch mit einem unserer Experten.

Das hängt von den Bedingungen ab. Wird beispielsweise Dein vollständiger Privatkundensachbestand an uns übertragen, ist es ohne weiteres möglich, etwa Deinen Gewerbebestand oder einen Lebenbestand, zu behalten oder anderweitig zu übertragen.

Bestände einzelner ungeliebter Versicherer oder Teilbestände Deines Unternehmens an uns zu übertragen, ist unerwünscht.

Erst wenn der Zeitpunkt gekommen ist, erkennt man, welche Lösung am besten zur eigenen Situation passt. Dann hast Du die Wahl: Maklerrente oder Übertragung gegen Einmalbeitrag. Wir übernehmen den Bestand gegen eine einmalige Zahlung oder ein Kaufinteressent aus unserem Umfeld. Inzwischen haben wir ein großes Netzwerk an Aufkäufern aufgebaut, sodass Du auch in diesem Bereich eine attraktive Abwicklung zu Top-Konditionen über uns initiieren kannst.

Du kannst dann sofort beginnen, Deine von Dir auch weiterhin betreuten Verträge in die Verwaltung von WIFO zu übertragen. Die Courtagen, die Du auf diesem Wege von WIFO im Rahmen Deines dort abgeschlossenen Kooperationsvertrag nach §93HGB erhältst, kannst Du später 1:1 und ohne zusätzlichen Aufwand in die Maklerrente umwandeln.

WIFIX ist im Angebot der Maklerrente streng dem Kundenwohl verpflichtet. Sollte sich im Rahmen einer Beratung oder Betreuungsaufgabe herausstellen, dass ein Vertrag des Kunden optimiert werden kann, wird dem Kunden gegenüber eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Die Courtage des neuen Vertrags fließt jedoch unverändert Dir als Maklerrentner zu. Dies gilt sogar dann, wenn die Umdeckung zu einem höheren Beitrag geführt hat – etwa weil der Versicherungsschutz aufgewertet wurde.

Du kannst jetzt schon alles für den Tag X vorbereiten und aktiv weiter machen. Werde dazu einfach Maklerpartner bei der mit uns exklusiv kooperierenden WIFO und nutze die fortschrittlichen Möglichkeiten des Technologie-Marktführers. Du kannst dann zu jedem Dir beliebigen Zeitpunkt den Switch auf die WIFIX-Maklerrenten-Welt bestimmen. Dadurch, dass Deine Bestände dann bereits im gleichen Maklerverwaltungsprogramm (AMEISE) verwaltet werden, ist ein technischer Umstieg „auf Knopfdruck“ möglich. Als zusätzliches Highlight gilt: Es sind alle Courtagen, die über WIFO in Deiner aktiven Maklerzeit an Dich ausgezahlt werden, abgesichert. Passiert Dir etwas Schlimmes und Du kannst selbst nicht mehr Deinen Beruf ausüben, wird die Courtage als Maklerrente entweder lebenslang an Dich oder im Todesfall an die von Dir benannte Person für maximal 30 Jahre weiter ausbezahlt. Dies gilt natürlich nur für alle Verträge, die über uns abgerechnet werden.

Du möchtest mehr über uns erfahren? Besuche unsere Webseite!

WIFIX kennenlernen

Ja, für Investment Bestände bieten wir ebenso beide Modelle der Maklerrente an, siehe "Wo liegen die Unterschiede in den Maklerrenten Modellen?"

Vorausgesetzt Du gehst anschließend in den Ruhestand, entfallen Deine Kosten für die IHK-Mitgliedschaft und/oder auch andere mit Deinem Gewerbe verbundenen Gebühren wie GEMA oder GEZ. Auch eine Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung benötigst Du nicht mehr. Du sparst zudem Steuern, denn wahrscheinlich wird die Gewerbesteuer entfallen. Dies solltest Du jedoch mit Deinem Steuerberater klären. Dazu gesellen sich andere handfeste Vorteile. So deckelst Du Dein Stornorisiko und die Betreuerhaftung entfällt für alle übertragenen Verträge für die Zukunft ganz.

Die Maklerrente von WIFIX ist für Dich auf mittelfristige/langfristige Zeit ungleich attraktiver als ein herkömmlicher Bestandsverkauf gegen einmaligen Kaufpreis. Das gefährdet das Geschäftsmodell traditioneller Aufkäufer. Es macht zudem teure Gutachten und Beratungsverträge überflüssig. Nicht zuletzt deshalb säen viele Marktteilnehmer Zweifel an den verschiedensten „Maklerrentenmodellen“ des Marktes. Das häufigste Gegenargument zur Maklerrente von WIFIX ist der Kundenabrieb. Weil Kunden unverändert die Betreuung durch einen Menschen wünschen, sei ein hoher Kundenabrieb wahrscheinlich und weil nur das ausgezahlt würde, was tatsächlich an Courtage gezahlt werde, riskiere der Makler seinen Ruhestand, wenn ein fortgesetzter Verlust von Verträgen die fortgezahlte Courtage mindert.

Grundsätzlich ist die Argumentation auch gar nicht so abwegig. Jedoch erfolgt bei uns die Kundenbetreuung nicht durch ein zentrales Callcenter, sondern auch weiterhin durch hochqualifizierte, persönliche Kundenbetreuung vor Ort kombiniert mit modernste KI-Technologie, um sicherzustellen, dass Deine Kunden weiterhin die individuelle Betreuung erhalten, die sie wünschen, und wir somit dem Kundenabrieb aktiv entgegenwirken.

Deine Stornohaftung deckeln wir (siehe „Wie verhält sich mein Stornorisiko?“).

Hinweis Beratungshaftung: Für Haftungsfälle, die mit Deiner ursprünglichen Beratung zusammenhängen, schützen wir Dich durch umfassenden Kundenservice und ggf. professionelle anwaltliche Unterstützung so gut es geht. Zudem beinhaltet Deine Vermögensschadenshaftpflicht marktüblich eine Nachhaftungszeit, in der Deine heutige Vermögensschadenshaftpflicht Dich auch nach Berufsaufgabe noch viele Jahre schützt. Bitte prüfe Deinen Versicherungsschutz!

Hinweis Betreuerhaftung: Mit der Übernahme der Betreuung übernehmen wir für alle übertragenen Verträge die Betreuerhaftung von Dir vollständig für die Zukunft.

Vorausgesetzt Du gehst anschließend in den Ruhestand, entfällt üblicherweise mit der Abmeldung Deines Gewerbes die Gewerbesteuer. Da Deine Bestandscourtagen Dir fortan als lebenslängliche Maklerrente zufließt, hast Du normalerweise die Möglichkeit, das Zuflussprinzip zu wählen. Du erhöhst Deine Nettoeinnahmen somit deutlich. Voranstehende Auskünfte sind jedoch unverbindlich, da diese von Deinen individuellen Voraussetzungen abhängig sind. Zudem ist die Besteuerung Ländersache und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Konsultiere unbedingt Deinen Steuerberater, um sicherzugehen.

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